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Nachhaltiges und bezahlbares Zusammenleben fördern

Gemeinde eröffnet für den Ortskern neue Wohnungsbauperspektiven
Die Pflicht der Gemeinden, dringendst notwendigen Wohnraum zu schaffen. Eine ressourcenschonende innerörtliche Nachverdichtung vor Wohngebietsausweisungen in der Fläche. Eine außerordentlich hohe Nachfrage nach Wohnungen und bebaubaren Grundstücksflächen, sowie ein überhitzter Immobilienmarkt gerade im Umland. All diese schlüssigen Argumente sind der Treibstoff für die Pläne der Gemeinde, im innerörtlichen Wohnquartier zwischen Hockenheimer- und Graf-Zeppelin-Straße gleich zwei Wohnungsbauprojekte angehen zu wollen. In der Hockenheimer Straße 59 soll in zweiter Reihe ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und in der Graf-Zeppelin-Straße 18/20 ein Neubau mit zehn Wohnungen errichtet werden. Erste Projektüberlegungen wurden den Anwohnern am Mittwochabend bei einer Bürgerinformation in der Schulaula bekannt. „Bewusst zu einem sehr frühen Zeitpunkt“, so Bürgermeister Stefan Weisbrod. Der Gemeinderat habe sich mit diesen Plänen noch nicht auseinandergesetzt.

Anlieger der Hockenheimer- und Graf-Zeppelin-Straße erhalten in der Schulaula aus erster Hand Informationen über zwei kommunale Wohnungsbauprojekte der Innenentwicklung
Foto: Gemeinde
Anlieger der Hockenheimer- und Graf-Zeppelin-Straße erhalten in der Schulaula aus erster Hand Informationen über zwei kommunale Wohnungsbauprojekte der Innenentwicklung
Foto: Gemeinde

Vorhabenbezogener Bebauungsplan sichert Baurecht
Die für dieses Bauprojekt in Frage kommenden Flächen zählen bislang zum unverplanten Innenbereich. Eine Bebauung wäre damit aktuell in zweiter Reihe rechtlich nicht zulässig, da mit dem Einfügungsgebot nicht vereinbar. Rechtssicherheit schaffen will die Gemeinde deshalb mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der auf die kommunalen Bauflächen begrenzt bleiben soll.
Diplomingenieur Ulrich Villinger vom Ludwigshafener Planungsbüro Piske GbR konnte bereits einen ersten Arbeitsentwurf vorstellen, der als Basis für die anstehenden, als ergebnisoffen eingestuften Gespräche dienen soll. Der Planer geht von einer offenen Bauweise aus. 40 Prozent des Areals nehmen die Gebäudeflächen ein, 40 Prozent entfallen auf Zuwegung und Stellflächen und 20 Prozent verbleiben als Gartenfläche. Eine für die Ortslage durchaus übliche Größenordnung, befand Villinger.
Die Dachform soll sich an der Umgebung ausrichten. Bei der Zahl notwendiger Stellplätze habe der Gemeinderat einen gewissen Spielraum, zumal der Gesetzgeber nur von einem Stellplatz pro Wohnung ausgehe. Hierzu merkte Bürgermeister Stefan Weisbrod an, dass die gesetzlichen Mindestvorgaben wohl nicht ausreichen werden. Daher schlug er vor, den Faktor 1,5 als Maßstab zugrunde zu legen, wie dies bei jüngsten Planungen bereits praktiziert wurde.
Anhand der rechtlichen Vorgaben erläuterte Villinger weiter die einzelnen Verfahrensschritte bis hin zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Anwohner. Mit einem Bebauungsplan ergebe sich auch für die Nachbarn eine veränderte baurechtliche Situation, ergänzte der Diplomingenieur. Für sie werde es dadurch möglich, ebenfalls in zweiter Reihe ein Wohnhaus zu errichten, soweit die Erschließung sichergestellt werden kann. „Das ist aber nur eine Möglichkeit, keine rechtliche Verpflichtung“.

Der Lageplan zeigt Standorte und Umrisse der geplanten Mehrfamilienhäuser, sowie die Anordnung der Stellflächen
Foto: Vögele
Der Lageplan zeigt Standorte und Umrisse der geplanten Mehrfamilienhäuser, sowie die Anordnung der Stellflächen
Foto: Vögele

Zwei Mehrfamilienhäuser mit zusammen bis zu 19 Wohnungen
Die konzeptionellen, durchaus noch veränderbaren Gedanken stellte Architekt Eberhard Vögele vor. Demnach wäre vorstellbar, auf dem etwa 12.200 Quadratmeter umfassenden Areal zwei zweigeschossige Wohngebäude mit insgesamt 19 Wohneinheiten zu errichten, wobei die Wohnungsgröße bei 50 bis 60 Quadratmeter liegen könnte. In einem ersten Schritt wäre das aus den 1920er Jahren stammende, aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zu sanierende Gebäude in der Graf-Zeppelin-Straße 20 abzureißen. Über die entstehende Baulücke könne die Bebauung in zweiter Reihe auf dem östlich angrenzenden Gelände der Hockenheimer Straße 59 gelingen. Das dortige Bestandsgebäude bleibe erhalten.
In einem zweiten Schritt soll die überalterte Bausubstanz in der Graf-Zeppelin-Straße 18 ebenfalls abgebrochen und der Freiraum mit einem Zehnfamilienhaus bebaut werden. Rückwärtig angeordnet sind insgesamt 28 Stellplätze.  
Bürgermeister Stefan Weisbrod verwies auf einschlägige, von der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in jüngster Vergangenheit realisierte Wohnungsbauprojekte. Gerade in der Graf-Zeppelin-Straße sei es gelungen, nicht mehr wirtschaftlich zu sanierenden Wohnungsbestand durch hochwertigen Wohnraum zu ersetzen und die zur Verfügung stehenden Flächen deutlich effektiver zu nutzen. Vor allem sei die Miete für die neuen Bewohner dort bezahlbar, denn sie liege deutlich unter dem allgemeinen Marktniveau.
 
Anwohner fürchten einseitige Lastenverteilung
Diejenigen Anwohner, die sich zu Wort meldeten, zeigten sich wenig erbaut von der erheblichen Anzahl der Wohneinheiten. Sie fürchten die negativen Einflüsse auf ihr eigenes Wohnumfeld, und die Lasten einseitig zu ihren Ungunsten verlagert. Vor allem der seither schon als dramatisch beschriebenen Parksituation wurde ein hoher Stellenwert beigemessen. Von einer mit dem Baugebiet „Herten II“ deutlichen Verkehrszunahme, verbunden mit einer „furchtbaren Parksituation“ sprach eine Anwohnerin der Hockenheimer Straße. Mit dem Projekt gehe der einzig noch verbliebene Rückzugsort verloren, werde der Lärm zunehmen und die Einsehbarkeit der Wohnbereiche möglich, argumentierte ein weiterer Besucher. Auch Anwohner der Graf-Zeppelin-Straße beklagten einen außerordentlich hohen Parkdruck, der sich mit dem Vorhaben noch verschlimmern werde. Dies habe auch Folgen für die frei zu haltenden Rettungswege. Als erschwerend komme noch die allein auf die Graf-Zeppelin-Straße konzentrierte Zufahrt der rückwärtig angeordneten Parkplätze hinzu. „Das funktioniert so nicht“, stand für einen Straßenanlieger fest.
Bürgermeister Stefan Weisbrod zeigte sich abschließend dankbar für den offenen Bürgerdialog und wertete die freimütigen Meinungsäußerungen als konstruktiven Beitrag. Die mehrheitlichen Vorstellungen würden sich durchsetzen, so seine Vorstellung. Jedoch könnten Einschränkungen nicht ausbleiben und „nicht jeder wird zufriedengestellt werden können“. (jd)

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